Förderumfang und Kriterien
Die Förderung umfasst künstlerische Ausdrucksformen von Kultur, wie Musik, Theater, Tanz, Literatur, bildende Kunst, und deren Vermittlung. Der regionale Förderfonds vergibt Beiträge an Ausstellungen, Veranstaltungen, Produktionen, Publikationen und Vermittlungsprojekte innerhalb der Kultur-Sparten.
Die Unterstützungsgesuche werden durch eine regionale Kulturkommission aus regionalen Fachvertretern geprüft und Beiträge durch diese abschliessend gesprochen. Grundsätzlich richtet sich die Kommission, sofern die Eingabeberechtigung gegeben ist, dabei nach folgenden Kriterien:
- Qualität
- Professionalität in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht
- Einzigartigkeit / Neuheit
- Bedeutung für die Region oder Teilregion
- Vermittlung an möglichst viele und verschiedene Bevölkerungsgruppen
- Subsidiarität
Detaillierte Informationen wie Reglement, Eingabeberechtigung, Anforderung an das Gesuch, Merkblatt Gesuchseinreichung, Merkblatt Förderkriterien sowie die Eingabetermine finden Sie unter der Rubrik GESUCHSUNTERLAGEN.